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Prüfung zum Tierheilpraktiker

Inhalte und Ablauf

Prüfung zum Tierheilpraktiker

Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker ist nicht vereinheitlicht in Deutschland. Je nach Anbieter unterscheiden sich daher die Prüfungen und deren Inhalte. Weiter unten findest Du weiter Details. Ferner empfiehlt es sich das Informaterial der Anbieter zu bestellen und das beste Angebot für dich auszuwählen.

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Tierheilpraktiker

Die Prüfung

So wenig wie die Ausbildung zum Tierheilpraktiker standardisiert ist, so wenig ist es die Prüfung. Da auch die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, kann im Prinzip jeder Anbieter eines Fernstudiums bzw. Fernkurses oder einer Ausbildung eigene Prüfungsrichtlinien festlegen. Leider machen genau das einige Anbieter, sodass sich die Prüfung von Anbieter zu Anbieter, von Fernakademie zu Fernakademie unterscheidet. Etwas Struktur in dieses „Chaos“ bringt der Verein Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände (kthp).

Die Verbandsgemeinschaft hat Prüfungsrichtlinien erlassen, die zwar nicht verbindlich sind, aber an denen sich viele Ausbildungs- und Fernkursanbieter orientieren.
Wenn du keine Prüfung ablegst, darfst du zwar nach aktuellem Recht die nicht geschützte Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker führen, wir raten aber dringend davon ab. Denn die dich aufsuchenden Tierhalter werden direkt oder indirekt nach deiner Qualifikation fragen. Ein Zertifikat bzw. eine Abschlussurkunde ist daher faktisch unabdingbar, um eine Anstellung zu bekommen oder eine eigene Praxis erfolgreich führen zu können.

Weitere Hinweise zur Prüfung zum Tierheilpraktiker

Achtung: Eine „amtliche Prüfung“ vor einem Amtstierarzt oder dem Gesundheitsamt ist nicht vorgeschrieben. Allerdings musst du zusätzlich zu den hier genannten Prüfungsbedingungen in einige Bundesländer damit rechnen, einen Sachkundenachweis in der Anwendung von frei verkäuflichen Arzneimitteln erbringen zu müssen! Bitte informier dich frühzeitig, ob du unter diese Regelung fällst und welche Kenntnisse du in deinem Bundesland vor welcher Institution nachweisen musst.

Die folgenden allgemeinen Informationen beziehen sich auf die optionale Prüfung vor einem Verband. Wenn du ein Fernstudium bei einer Fernakademie belegst, schließt du in der Regel mit einem Zertifikat ab. Es kann im individuellen Fall sinnvoll sein, dieses Zertifikat mit einer Prüfung vor einem Verband zu ergänzen. Damit untermauerst du in der Außenwirkung deine Kompetenzen zusätzlich.

Prüfung: Zulassung und Kosten (Prüfungsgebühren)

Du erfüllst die Prüfungsvoraussetzungen, wenn du

  • die erforderliche Anzahl Praktika absolviert hast (unterscheidet sich zwischen den Verbänden und Akademien).
  • einen ausreichenden Nachweis deiner Vorbereitungen erbringst (z. B. Nachweis des Fernstudiums, Besuch der Pflichtseminare usw.).
  • deine Facharbeit eingereicht hast.
  • die Prüfungsgebühren bezahlt hast.

Abweichungen im Detail sind möglich.

Die Prüfungsgebühren sind je nach Anbieter ebenfalls unterschiedlich. Grob kannst du mit 100 bis 200 Euro pro Prüfungsblock rechnen. Die Gesamtkosten übersteigen normalerweise nicht 1.000 Euro.

Die Zulassung zu den Prüfungsteilen ist von den Vorleistungen bzw. positiven Teilprüfungen abhängig. Bestehst du die schriftliche Prüfung, darfst du die mündliche ablegen. Bestehst du diese, darfst du die praktische absolvieren. Anderenfalls musst du jeweils alle bereits abgelegten Prüfungen wiederholen. Auch hier kann es je nach Anbieter zu Abweichungen im Detail kommen.

Die Prüfung zum Tierheilpraktiker

Die Prüfung wird als Kenntnisprüfung bezeichnet und besteht aus vier Teilen:

  • Tierheilpraktiker-Facharbeit,
  • schriftliche Prüfung,
  • mündliche Prüfung,
  • praktische Prüfung.

Die drei eigentlichen Prüfungen kannst du an einem Tag ablegen. Die Facharbeit ist gesondert zu betrachten und vorab zu verfassen.

Wenn du unabhängig von einem Fernstudium bzw. einer Ausbildung deine Prüfung vor einem der Berufsverbände ablegen möchtest, solltest du dich frühzeitig um einen Termin kümmern. Denn die meisten Verbände haben nur ein oder zwei Prüfungszeiträume im Jahr. Dein Vorteil: Die Verbände veröffentlichen ein knappes Drittel der typischen Fragen vorab, sodass du dich mit „echten“ Aufgaben vorbereiten kannst.

Die Tierheilpraktiker-Facharbeit

Eintrittskarte zur Prüfung ist deine Tierheilpraktiker-Facharbeit. Erst wenn du diese zur Korrektur eingereicht hast, wirst du zur Prüfung zugelassen. Die Prüfer erwarten einen Umfang von ca. 20 bis 70 Seiten.

Die Facharbeit ist Teil der Tierheilpraktikerprüfung. Du schreibst sie vor Prüfungsbeginn und gibst sie den Prüfern zur Korrektur. Inhaltlich soll die Facharbeit folgende Themen abdecken: Tiermedizin (Anatomie, Physiologie) oder Heilkundeverfahren (Therapie, Naturheilkunde). Es ist ratsam, das Thema und die groben Inhalte mit den Prüfern abzusprechen. Informationen rund um die erforderliche Tierheilpraktiker-Facharbeit erhältst du bei den prüfenden Verbänden und ggf. Fernakademien.

Die schriftliche Prüfung zum Tierheilpraktiker

In der schriftlichen Tierheilpraktiker-Prüfung musst du in der Regel ca. 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantworten. Diese beinhalten Themen wie

  • Anatomie,
  • Physiologie,
  • Therapie,
  • Recht (ca. 30 Prozent!),
  • Pathologie.

Bei den meisten Verbänden und Fernakademien hast du für diesen Prüfungsteil zwei Stunden Zeit. Das Bestehen dieses Teils ist Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

Die mündliche Prüfung zum Tierheilpraktiker

Die mündliche Prüfung ist anspruchsvoll. Du musst mit Fragen zu deiner Facharbeit rechnen, aber auch zu Fallbeispielen, Therapiemethoden und zu den in der schriftlichen Prüfung abgefragten Themengebieten. Die Prüfer wollen sich vergewissern, dass du tatsächlich über ausreichende fachliche Kenntnisse verfügst.

Um die praktische Prüfung absolvieren zu dürfen, musst du diese ca. 15 Minuten dauernde Prüfung bestehen. Fällst du durch, musst du bei den meisten Verbänden und Fernakademien auch die schriftliche Prüfung wiederholen.

Die praktische Prüfung zum Tierheilpraktiker

Hast du die ersten beiden Prüfungen bestanden, wirst du zur ca. 15-minütigen praktischen Prüfung zugelassen. In der praktischen Prüfung bist du gefordert, deine Kenntnisse an einem Tier zu beweisen. Du erhältst die Aufgabe, an einem konkreten Lebewesen deine Untersuchungstechniken zu zeigen, deine selbstständige Arbeitsweise zu präsentieren und Medikamente auszuwählen und zu verabreichen. Dieser Prüfungsteil schließt außerdem weitere Fragen der Prüfer ein und soll deine praktischen Fähigkeiten abklopfen.

Nach der erfolgreichen Prüfung bist du Tierheilpraktiker

Bestehst du alle Prüfungsteile, bist du geprüfter Tierheilpraktiker. Je nach prüfendem Verband oder prüfender Fernakademie erhältst du außerdem ein Zertifikat bzw. eine Urkunde und kannst damit gegenüber Tierhaltern bzw. Kunden und potenziellen Arbeitgebern deine Kenntnisse nachweisen.